Das Honorar wird grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) oder dem Notariatstarifgesetz (NTG) abgerechnet. Dabei richtet sich die Höhe nach Art und Anzahl der Leistungen und dem Streitwert.
Daneben gibt es die Möglichkeit einer auf den Einzelfall bezogenen Honorarvereinbarung, beispielsweise kann eine Pauschale oder eine Abrechnung nach Stundensatz vereinbart werden.
Für den Fall des Bestehens einer Rechtsschutzversicherung wird die Deckung durch meine Kanzlei vorweg geklärt, sodass die betreffende Angelegenheit direkt mit der Rechtsschutzversicherung abgerechnet werden kann.
Erstberatungen bis zur Dauer von 20 Minuten sind kostenlos.