Ein guter Vertrag kann zahlreiche Streitigkeiten vermeiden. Wenn bei der Verfassung von Verträgen bereits mit Umsicht und Sorgfalt gearbeitet wird, ist die Wahrscheinlichkeit für spätere Konflikte gering. Gerne erarbeite ich für Sie Verträge im Zusammenhang mit Liegenschaften (z.B. Kaufverträge, Schenkungen, Übergabsverträge) und über sonstige Angelegenheiten (Darlehen, Geschäftsübergaben etc.), damit die getroffenen Regelungen Bestand haben.